Dozent-Anfrage

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Sind Sie auf der Suche nach einer qualifizierten Dozent*in / Lehrer*in für Gebärdensprache für Ihren Kurs, Ihre (Früh-)Förderung, Ihre Schule oder Ihre Firma? Dann sind Sie bei uns richtig.

Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch aufzugeben. Je genauer und detaillierter Sie Ihr Gesuch beschreiben, desto besser können wir Ihnen helfen. Bitte nutzen Sie das untenstehende Formular, um uns möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen. Ihre Anfrage wird dann an alle Mitglieder weitergeleitet.

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Häufige Fragen zu Dozierenden und Kursen

Welche Ausbildungen haben Dozierende?

Dozierende für Deutsche Gebärdensprache werden unter anderem von folgenden Instituten ausgebildet:

  • Fa. GebärdenVerstehen, Abschluss: Zertifikat „Dozent*in für Deutsche Gebärdensprache“
  • GIB-BLWG Nürnberg, Abschluss: „Staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in“
  • Hessische Lehrkräfteakademie, Abschluss: „Staatlich geprüfte/r Lehrer/in für Deutsche Gebärdensprache“
  • Universität zu Köln, Abschluss: Hochschulzertifikat „Geprüfte/r Dozent*in für Deutsche Gebärdensprache“

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist. Es gibt auch Dozierende, die Lehramt, Deaf Studies oder Gebärdensprachdolmetschen an einer Hochschule oder Universität studiert haben und anschließend als Dozierende für Deutsche Gebärdensprache tätig sind.

Darüber hinaus gibt es Dozierende, die keine formale Ausbildung abgeschlossen haben, aber dennoch über wertvolle Erfahrungen verfügen. Viele von ihnen sind selbst gehörlos/taub und haben die Deutsche Gebärdensprache als Muttersprache. Durch langjährige Praxis, z.B. an Volkshochschulen, haben sie sich ein umfangreiches Wissen angeeignet.

Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie solchen Dozierenden eine Stelle oder einen Auftrag anbieten möchten.

Wie kann ich überprüfen, ob eine Dozent*in qualifiziert und ausgebildet ist?

Zur Qualitätssicherung und zur Festlegung einer angemessenen Vergütung können Sie von den Dozierenden einen Nachweis über ihre Qualifikation anfordern. Viele Dozierende verfügen über eine umfassende Ausbildung und können entsprechende Zeugnisse, Abschlüsse oder Zertifikate vorweisen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es auch Dozierende gibt, die über keine formalen Zeugnisse, Abschlüsse oder Zertifikate verfügen. Diese Dozierenden haben oft langjährige Berufserfahrung im Rahmen von Nebentätigkeiten, z.B. an Volkshochschulen. Oft sind sie selbst gehörlos/taub und die Deutsche Gebärdensprache ist ihre Muttersprache.

Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie solchen Dozierenden eine Stelle oder einen Auftrag anbieten möchten.

Warum melden sich keine Dozierenden auf meine Anfrage oder mein Stellenangebot?

Erfahrungsgemäß kann es mehrere Monate dauern, bis eine Anfrage als Auftrag angenommen wird, da viele Dozierende in dieser Zeit ausgebucht oder anderweitig beschäftigt sind.

Wenn Sie noch keine Dozierenden gefunden haben, kann dies folgende Gründe haben:

  • Ungünstige bzw. zu geringe Vergütung für Dozentenleistungen
  • Fehlende Aufwandsentschädigung für Fahrtzeit und Fahrtwege
  • Zu große Entfernung zum Einsatzort
  • Mangelnde Verfügbarkeit von Dozierenden in Ihrer Region
  • Überbuchung der Dozierenten
  • Ungenaue oder fehlende Angaben in Ihrer Anfrage
  • Andere ähnliche Gründe

Bei großen Entfernungen zum Einsatzort ohne Erstattung der Fahrtkosten und gefahrenen Kilometer ist dies für die Dozierenden nachteilig, da sie in der Zeit, in der sie unterwegs sind, keine anderen Aufträge annehmen können.

Bitte prüfen Sie, ob Sie bei Ihrer Anfrage bessere Konditionen anbieten können.

Wie hoch sollte eine angemessene Vergütung für Dozierende sein?

Die Dozierenden haben selbst viel in ihre Ausbildung investiert, die oft sehr kostenintensiv ist. Zudem sind die meisten von ihnen freiberuflich tätig. Das bedeutet, dass sie einen erheblichen Teil ihres Einkommens für Steuern, Versicherungen sowie private Kranken- und Pflegeversicherungen aufwenden müssen.

Insbesonders bei Freiberuflern sind diese Ausgaben deutlich höher als bei Festangestellten, da bei Letzteren der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernimmt.

Als Orientierungshilfe für eine angemessene Vergütung von Dozierenden mit entsprechender Ausbildung oder Qualifikation im Bereich der Gebärdensprachförderung nach SGB IX i.V.m. § 5 (1) KHV NRW und JVEG können folgende Honorarsätze herangezogen werden:

  • Dozenteneinsatz: 85,00 €/Stunde
  • Fahrtzeit: 85,00 €/Stunde
  • Gefahrene Kilometer: 0,42 €/km
  • Ausfallkosten: 170 € pauschal bei Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin

Bei einer Festanstellung an Hochschulen oder Universitäten werden Dozierende für Deutsche Gebärdensprache, die als „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ tätig sind, entsprechend ihrer Qualifikation in die Entgeltgruppe 12/13 TV-L eingruppiert und vergütet.

Gilt der "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)" auch für die Deutsche Gebärdensprache (DGS)?

Ja, die Dozierenden orientieren sich bei ihrer Kursleitung am „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Der GER ist daher auch für die Lehre der Deutschen Gebärdensprache (DGS) gültig und relevant.

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fachdokumenten:

  •  Arbeitsgruppe GeR-DGS, „ GeR-DGS – Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Deutsche Gebärdensprache“, IDGS Uni Hamburg
  • GERS, Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen – Begleitband, Verlag Ernst Klett Sprachen, Stuttgart, 2020
  • Lorraine Leeson, Beppie van den Bogaerde, Christian Rathmann, Tobias Haug, PROSign im European Centre of Modern Languages des Europarates (ECML), „Gebärdensprachen und der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprache – Gemeinsame Referenzniveau“, Graz, Version 2016
Wie viele Unterrichtseinheiten sind erforderlich, um bestimmte Sprachlevel nach dem GER zu erreichen?

Das Sprachlevel in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) wird gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) bewertet. Die Niveaustufen in der DGS können, abhängig von Ihren Vorkenntnissen und Lernvoraussetzungen, wie folgt erreicht werden:

  • A1: etwa 80 – 250 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
  • A2: etwa 250 – 400 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
  • B1: etwa 400 – 750 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
  • B2: etwa 750 – 1000 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
  • C1/C2: Für Personen, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Erstsprache bzw. Muttersprache erworben haben

Quelle: Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen der Humboldt-Universität zu Berlin

Assessment/Sprachzertifizierung: Wo kann ich meine Sprachkompetenz in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) bewerten lassen?

Der „Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ bildet die Grundlage für die Bewertung der Sprachkompetenz in der Deutschen Gebärdensprache (DGS). Die Dozierenden sind speziell ausgebildet, um die Sprachkompetenz der Lernenden zu beurteilen.

Wenn Sie an einer Zertifizierung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) interessiert sind, können Sie sich an die bundesweit zuständige Stelle wenden, um eine Prüfung abzulegen:

Sprachzertifizierung in Deutscher Gebärdensprache
Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen
Humboldt-Universität zu Berlin
Ansprechpartner: www.reha.hu-berlin.de/de/lehrgebiete/gsd
Homepage: www.kora-berlin.de/fort-weiterbildung/#sprachzertifizierung_dgs

Die oben genannte Abteilung führt Sprachzertifizierungen in DGS durch. Das DGS-Sprachzertifikat gibt Auskunft über Ihr aktuelles Sprachniveau und kann bei Bewerbungen als Lehrkraft, Dolmetscher*in, Berater*in für taube und hörbehinderte Menschen oder beim Berufseinstieg im gehörlosenspezifischen Bereich genutzt werden.

Es dient außerdem der Selbstreflexion und Verbesserung der eigenen Gebärdensprachkompetenz, um das aktuelle Niveau einzuschätzen und gezielte Weiterbildungen zur Kompetenzerweiterung zu ermöglichen.

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