Dozent-Anfrage
für ihre Veranstaltung
Sind Sie auf der Suche nach einer qualifizierten Dozent*in / Lehrer*in für Gebärdensprache für Ihren Kurs, Ihre (Früh-)Förderung, Ihre Schule oder Ihre Firma? Dann sind Sie bei uns richtig.
Hier haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch aufzugeben. Je genauer und detaillierter Sie Ihr Gesuch beschreiben, desto besser können wir Ihnen helfen. Bitte nutzen Sie das untenstehende Formular, um uns möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen. Ihre Anfrage wird dann an alle Mitglieder weitergeleitet.
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Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten.
Häufige Fragen zu Dozierenden und Kursen
Welche Ausbildungen haben Dozierende?
Dozierende für Deutsche Gebärdensprache werden unter anderem von folgenden Instituten ausgebildet:
- Fa. GebärdenVerstehen, Abschluss: Zertifikat „Dozent*in für Deutsche Gebärdensprache“
- GIB-BLWG Nürnberg, Abschluss: „Staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in“
- Hessische Lehrkräfteakademie, Abschluss: „Staatlich geprüfte/r Lehrer/in für Deutsche Gebärdensprache“
- Universität zu Köln, Abschluss: Hochschulzertifikat „Geprüfte/r Dozent*in für Deutsche Gebärdensprache“
Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist. Es gibt auch Dozierende, die Lehramt, Deaf Studies oder Gebärdensprachdolmetschen an einer Hochschule oder Universität studiert haben und anschließend als Dozierende für Deutsche Gebärdensprache tätig sind.
Darüber hinaus gibt es Dozierende, die keine formale Ausbildung abgeschlossen haben, aber dennoch über wertvolle Erfahrungen verfügen. Viele von ihnen sind selbst gehörlos/taub und haben die Deutsche Gebärdensprache als Muttersprache. Durch langjährige Praxis, z.B. an Volkshochschulen, haben sie sich ein umfangreiches Wissen angeeignet.
Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie solchen Dozierenden eine Stelle oder einen Auftrag anbieten möchten.
Wie kann ich überprüfen, ob eine Dozent*in qualifiziert und ausgebildet ist?
Zur Qualitätssicherung und zur Festlegung einer angemessenen Vergütung können Sie von den Dozierenden einen Nachweis über ihre Qualifikation anfordern. Viele Dozierende verfügen über eine umfassende Ausbildung und können entsprechende Zeugnisse, Abschlüsse oder Zertifikate vorweisen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es auch Dozierende gibt, die über keine formalen Zeugnisse, Abschlüsse oder Zertifikate verfügen. Diese Dozierenden haben oft langjährige Berufserfahrung im Rahmen von Nebentätigkeiten, z.B. an Volkshochschulen. Oft sind sie selbst gehörlos/taub und die Deutsche Gebärdensprache ist ihre Muttersprache.
Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie solchen Dozierenden eine Stelle oder einen Auftrag anbieten möchten.
Warum melden sich keine Dozierenden auf meine Anfrage oder mein Stellenangebot?
Wie hoch sollte eine angemessene Vergütung für Dozierende sein?
Gilt der "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)" auch für die Deutsche Gebärdensprache (DGS)?
Ja, die Dozierenden orientieren sich bei ihrer Kursleitung am „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“. Der GER ist daher auch für die Lehre der Deutschen Gebärdensprache (DGS) gültig und relevant.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fachdokumenten:
- Arbeitsgruppe GeR-DGS, „ GeR-DGS – Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Deutsche Gebärdensprache“, IDGS Uni Hamburg
- GERS, „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: lehren, lernen, beurteilen – Begleitband“, Verlag Ernst Klett Sprachen, Stuttgart, 2020
- Lorraine Leeson, Beppie van den Bogaerde, Christian Rathmann, Tobias Haug, PROSign im European Centre of Modern Languages des Europarates (ECML), „Gebärdensprachen und der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprache – Gemeinsame Referenzniveau“, Graz, Version 2016